Unser Verein

Träger des Kindergartens ist der Waldorfkindergarten Datteln e.V. mit Sitz in Datteln.

Der Verein ist ein Zusammenschluss von Eltern und Erziehern aus dem gemeinsamen Willen, Pädagogik im Sinne Rudolf Steiners zu leben und dafür geeignete Einrichtungen zu betreiben. In der Partnerschaft zwischen Eltern und Erziehern sehen die Mitglieder die Voraussetzungen dafür, Kindergärten in freier Selbstverwaltung führen zu können.

Der Verein pflegt seine pädagogische Aufgabe in Zusammenarbeit mit den umliegenden Waldorfkindergärten und den Waldorfschulen. Er ist Mitglied im DPWV (Der Paritätische Wohlfahrtsverband), Wuppertal. Er arbeitet im Einklang mit dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne §§ 51 ff Abgabenordnung in der aktuellen Fassung.

Mitglied kann jeder werden, der die Aufgaben und Zwecke des Vereins bejaht und fördert. Es gibt ordentliche und außerordentliche Mitglieder. Zu den ordentlichen Mitgliedern zählen alle Erziehungsberechtigten nach Aufnahme des Kindes in den Waldorfkindergarten und die Mitarbeiter. Außerordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die an der Arbeit des Waldorfkindergartens tatkräftigen Anteil nehmen wollen.

Zu den Organen des Vereins zählen die Mitarbeiter, die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Die Mitgliederversammlung hat u.a. folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme des vom Vorstand zu erstattenden Arbeitsberichts

  • Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer

  • Entlastung des Vorstandes

  • Wahl der Vorstandsmitglieder

  • Wahl eines Kassenprüfers und dessen Stellvertreter für das jeweilige Geschäftsjahr.

Unser Vorstand kann aus ein bis zwei Mitgliedern bestehen und ist hauptamtlich tätig. Er wird unterstützt durch einen Beirat, der durch die Mitgliederversammlung gewählt wird.
Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

  • Verwaltung des Vermögens

  • Führung der laufenden Geschäfte des Vereins

  • Einberufung, Leitung und Durchführung der Mitgliederversammlungen

  • Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter des Kindergartens nach Anhörung des Elternrates und des Erzieherkollegiums

  • Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern nach dem Aufnahmegespräch

  • Entsendung von Vorstandsmitgliedern in den Kindergartenrat

  • Einberufung der Elternversammlung zur jährlichen Wahl des Elternrates

  • der Vorstand ist Ansprechpartner für das Erzieherkollegium und die Eltern

  • der Vorstand übernimmt die Vertretung des Waldorfkindergartenvereins nach außen zu Behörden, Ämtern und Verbänden.

Ziel der verschiedenen Versammlungen ist, durch regelmäßige Zusammenkunft aller Gremien (Vorstand, Elternrat, Erzieherinnen) die Fortführung des Konzeptes und Sicherstellung des laufenden und zukünftigen Kindergartenbetriebes gemeinsam zu gewährleisten.

Zur Finanzierung des Kindergartens wird ein Mitgliedsbeitrag als notwendiges Hilfsmittel zur unmittelbaren Verwirklichung der begünstigten Zwecke erhoben. Daneben wird von den Eltern ein Beitrag als Anteil an den Betriebskosten der Einrichtung, in der die Kinder betreut werden, erhoben.

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